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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §21 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/06/0131Rechtssatz
Ein Partei, die einen Bescheid als Bf bekämpft, kann im Beschwerdeverfahren einer anderen Partei denselben Bescheid betreffend nicht mitbeteiligte Partei sein, zumal ihre Interessenslage jener der anderen Partei völlig gleicht. Daher ist ihr Kostenersatzbegehren betreffend die von ihr erstattete Gegenschrift abzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994060130.X04Im RIS seit
03.05.2001