RS Vwgh 1995/3/16 94/16/0071

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Veröffentlicht am 16.03.1995
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Index

32/06 Verkehrsteuern
98/01 Wohnbauförderung

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
WFG 1984 §2 Z7;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/16/0072

Rechtssatz

Wenn ein Dachbodenraum im Wohnungsverband liegt bzw an den zum Wohnen geeigneten Raum anschließt, führt das noch nicht dazu, daß dieser Raum, sofern er ein "Dachboden" ist, in die Nutzfläche miteinzurechnen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994160071.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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