Index
L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauG Vlbg 1972 §6 Abs10;Rechtssatz
Bei der Widmung "Wohngebiet" iSd § 14 Abs 3 Vlbg RPG sind die von einem Rinderstall typischerweise ausgehenden Emissionen nach der Widmungsart unzulässig und können somit aus RECHTLICHEN Gründen (Hinweis E 17.3.1994, 93/06/0096) auch nicht als "ortsüblich" beurteilt werden. Daran vermag daher auch ein amtsärztliches Gutachten, das ohne nähere Darlegungen von einer "Ortsüblichkeit" unter Hinweis auf eine "ländliche Gegend" ausgeht, nichts zu ändern.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994060167.X09Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009