RS Vwgh 1995/3/20 94/10/0137

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Veröffentlicht am 20.03.1995
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L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Niederösterreich
L55053 Nationalpark Biosphärenpark Niederösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
NatSchG NÖ 1977 §25 Abs1;
NatSchG NÖ 1977 §4;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):94/10/0138 E 20. März 1995

Rechtssatz

Ob die Voraussetzungen für eine Bewilligungspflicht nach § 4 NÖ NatSchG 1977 und damit für ein Verfahren nach § 25 Abs 1 NÖ NatSchG 1977 vorliegen, ist für die Parteistellung im Verwaltungsverfahren und für eine Beschwerdelegitimation vor dem Verwaltungsgerichtshof ohne Belang, da die Parteistellung in einem Verfahren nicht von dessen Ergebnis abhängt.

Schlagworte

Verfahrensrecht VwGG B-VGVerfahrensrecht AVGMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994100137.X02

Im RIS seit

24.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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