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L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz NiederösterreichNorm
AVG §8;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):94/10/0138 E 20. März 1995Rechtssatz
Ob die Voraussetzungen für eine Bewilligungspflicht nach § 4 NÖ NatSchG 1977 und damit für ein Verfahren nach § 25 Abs 1 NÖ NatSchG 1977 vorliegen, ist für die Parteistellung im Verwaltungsverfahren und für eine Beschwerdelegitimation vor dem Verwaltungsgerichtshof ohne Belang, da die Parteistellung in einem Verfahren nicht von dessen Ergebnis abhängt.
Schlagworte
Verfahrensrecht VwGG B-VGVerfahrensrecht AVGMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994100137.X02Im RIS seit
24.01.2001Zuletzt aktualisiert am
17.07.2009