RS Vwgh 1995/3/21 94/09/0375

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.03.1995
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1;
VStG §19 Abs1;
VStG §19;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 94/09/0376 E 21. März 1995

Rechtssatz

Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, daß die Behörde unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet wäre, nur die gesetzliche Mindeststrafe zu verhängen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994090375.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten