RS Vwgh 1995/3/21 94/08/0273

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Veröffentlicht am 21.03.1995
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Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §2 Abs1;
BSVG §3 Abs1 Z1;
BSVG §30 Abs1;
BSVG §30 Abs2;
LAG §5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/03/21 93/08/0098 1

Stammrechtssatz

Für die (bis zu dem im § 30 Abs 2 dritter Satz BSVG genannten Zeitpunkt) unwiderlegliche Vermutung des § 30 Abs 2 zweiter Satz BSVG (Hinweis E 21.11.1989, 88/08/0267), daß der Eigentümer des landwirtschaftlichen (forstwirtschaftlichen) Betriebes (der landwirtschaftlichen (forstwirtschaftlichen) Fläche) bzw - in Verbindung mit § 30 Abs 1 letzter Satz BSVG - ein Miteigentümer in einem bestimmten Zeitraum einen Betrieb (eine Fläche) auf seine Rechnung und Gefahr führt (bewirtschaftet) und daher nach § 30 Abs 2 erster Satz BSVG den nach § 30 Abs 1 legcit ermittelten Betriebsbeitrag als Betriebsführer (iVm § 30 Abs 1 zweiter Satz BSVG: als ein gemäß § 3 Abs 1 Z 1 pflichtversicherter Betriebsführer) schuldet, genügt, wie sich sowohl aus dem Wortlaut des § 30 Abs 2 zweiter Satz BSVG als auch aus dem Zusammenhang dieses Satzes mit § 30 Abs 1 zweiter Satz und damit mit § 3 Abs 1 Z 1 BSVG klar ergibt, nicht das bloße Eigentum (Miteigentum) an der bezüglichen landwirtschaftlichen Fläche. Voraussetzung dafür ist vielmehr die Führung eines landwirtschaftlichen (forstwirtschaftlichen) Betriebes iSd § 5 LAG in diesem Zeitraum.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994080273.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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