Index
10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs3Leitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags; Zurückweisung des Antrags auf Abtretung von Wahlanfechtungen an den VerwaltungsgerichtshofRechtssatz
Weder Art144 Abs3 B-VG noch eine andere Vorschrift sieht vor, daß der Verfassungsgerichtshof eine von ihm zurückgewiesene Wahlanfechtung zur Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof abtreten kann.
Die beabsichtigte Rechtsverfolgung erweist sich sohin als offenbar aussichtslos.
Abweisung des Verfahrenshilfeantrags.
Zurückweisung des Antrags auf Abtretung der als Beschwerden bezeichneten Wahlanfechtungen wegen offenbarer Nichtzuständigkeit.
(ebenso B v 04.03.91, WI-10/90; ähnlich B v 09.12.92, WI-2/92).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Abtretung, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / WahlanfechtungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1991:WI6.1990Dokumentnummer
JFR_10089696_90W00I06_2_01