RS Vfgh 1991/3/4 WI-6/90, WI-7/90, WI-8/90

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Veröffentlicht am 04.03.1991
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Index

10 Verfassungsrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)

Norm

B-VG Art144 Abs3
ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit

Leitsatz

Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags; Zurückweisung des Antrags auf Abtretung von Wahlanfechtungen an den Verwaltungsgerichtshof

Rechtssatz

Weder Art144 Abs3 B-VG noch eine andere Vorschrift sieht vor, daß der Verfassungsgerichtshof eine von ihm zurückgewiesene Wahlanfechtung zur Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof abtreten kann.

Die beabsichtigte Rechtsverfolgung erweist sich sohin als offenbar aussichtslos.

Abweisung des Verfahrenshilfeantrags.

Zurückweisung des Antrags auf Abtretung der als Beschwerden bezeichneten Wahlanfechtungen wegen offenbarer Nichtzuständigkeit.

(ebenso B v 04.03.91, WI-10/90; ähnlich B v 09.12.92, WI-2/92).

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Abtretung, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Wahlanfechtung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1991:WI6.1990

Dokumentnummer

JFR_10089696_90W00I06_2_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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