Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Rechtssatz
Der Rechtsanwalt, der sich aus welchen Gründen immer völlig auf die Richtigkeit der Fristvormerkungen von Angestellten verläßt, tut dies auf die Gefahr, daß das als ein die Wiedereinsetzung auszuschließendes und der von ihm vertretenen Partei zuzurechnendes Verschulden qualifiziert wird (Hinweis E VS 19.1.1977, 1212/76, VwSlg 9226 A/1977).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995110055.X01Im RIS seit
20.11.2000