RS Vwgh 1995/3/21 95/11/0055

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Veröffentlicht am 21.03.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Der Rechtsanwalt, der sich aus welchen Gründen immer völlig auf die Richtigkeit der Fristvormerkungen von Angestellten verläßt, tut dies auf die Gefahr, daß das als ein die Wiedereinsetzung auszuschließendes und der von ihm vertretenen Partei zuzurechnendes Verschulden qualifiziert wird (Hinweis E VS 19.1.1977, 1212/76, VwSlg 9226 A/1977).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995110055.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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