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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §13 Abs1;Rechtssatz
Bei Prüfung der Frage des Tatbestandsmerkmales der Befürchtung, der Verurteilte werde die gleiche oder eine ähnliche Straftat bei Ausübung des Gewerbes begehen, ist sowohl auf die Eigenart der strafbaren Handlung als auch auf das Persönlichkeitsbild des Verurteilten Bedacht zu nehmen, wobei auf den Umstand der gerichtlichen Verurteilungen abzustellen ist (Hinweis E 20.12.1994, 93/04/0097).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994040231.X02Im RIS seit
20.11.2000