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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Rechtssatz
Für die Abgrenzung zwischen Werkverträgen, deren Erfüllung iSd § 4 Abs 2 AÜG im Wege der Arbeitskräfteüberlassung stattfindet und solchen, bei denen dies nicht der Fall ist, ist eine Gesamtbetrachtung der Unterscheidungsmerkmale notwendig (Hinweis E 17.11.1994, 94/09/0223).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994090097.X02Im RIS seit
20.12.2000Zuletzt aktualisiert am
30.05.2014