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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die Tätigkeiten als gerichtlich beeideter Sachverständiger (Hinweis: E 21.10.1986, 84/14/0102; E 23.11.1994, 93/13/0214) und Konsulent ua für Industrieberatung und Wirtschaftsberatung sowie die sonstige beratende Tätigkeit begründen keine ausreichende Ähnlichkeit zur Tätigkeit eines Wirtschaftstreuhänders. Daran ändert auch der Umstand nichts, daß Wirtschaftstreuhänder die von ihnen nach der WTBO auszuübenden Tätigkeiten in verschiedenem Umfang und allenfalls durch Spezialisierung nur in Teilbereichen ausüben (Hinweis: E 13.5.1992, 91/13/0048).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1990140233.X05Im RIS seit
07.06.2001