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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/03/21 94/09/0163 3Stammrechtssatz
Die zusätzliche Miteinbeziehung einer "einschlägigen Vormerkung nach dem AuslBG", die iSd § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG ein strafsatzqualifizierendes Tatbestandsmerkmal darstellt, in die Strafbemessung, stellt einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot dar.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994090039.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
05.02.2010