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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
AÜG §4 Abs1;Rechtssatz
Gemessen an dem aus einer unberechtigten Beschäftigung von 50 Ausländern zu ziehenden wirtschaftlichen Vorteil ist die Annahme durchaus nicht im Widerspruch mit den Denkgesetzen, daß komplizierte schriftliche Vertragswerke zur Verschleierung dieses Umstandes nur zum Schein getroffen wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994090097.X04Im RIS seit
20.12.2000Zuletzt aktualisiert am
30.05.2014