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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §4;Rechtssatz
Gemäß § 4 BAO entsteht der Abgabenanspruch, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft, somit unabhängig von einer behördlichen Tätigkeit und auch unabhängig von einer diesbezüglichen Bescheiderlassung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994140156.X02Im RIS seit
11.07.2001