RS Vwgh 1995/3/21 94/14/0156

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Veröffentlicht am 21.03.1995
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §4;

Rechtssatz

Gemäß § 4 BAO entsteht der Abgabenanspruch, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft, somit unabhängig von einer behördlichen Tätigkeit und auch unabhängig von einer diesbezüglichen Bescheiderlassung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994140156.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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