RS Vwgh 1995/3/21 93/04/0262

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Veröffentlicht am 21.03.1995
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50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft

Norm

HKG 1946 §42 Abs4;
HKG 1946 §52 Abs2;
HKG 1946 §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/05/24 93/04/0260 1

Stammrechtssatz

Im Hinblick auf § 42 Abs 4 letzter Satz HKG iVm § 52 Abs 2 KHG handelt es sich bei einer Entscheidung nach § 42 Abs 4 HKG nicht um ein zufolge § 9 Abs 1 HKG dem Präsidium der Landeskammer vorbehaltenes laufendes Geschäft von besonderer Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993040262.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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