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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AMFG §44a;Rechtssatz
Eine Befassung des nach § 44a AMFG bei jedem ARBEITSAMT zu errichtenden Vermittlungsausschusses mit der beantragten Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung hat nur im Verfahren erster Instanz zu erfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993090477.X02Im RIS seit
11.07.2001