RS Vwgh 1995/3/21 93/09/0477

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Veröffentlicht am 21.03.1995
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

AMFG §44a;
AuslBG §4 Abs6 Z1 idF 1991/684;

Rechtssatz

Eine Befassung des nach § 44a AMFG bei jedem ARBEITSAMT zu errichtenden Vermittlungsausschusses mit der beantragten Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung hat nur im Verfahren erster Instanz zu erfolgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993090477.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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