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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Das Ermittlungsverfahren ist unzulänglich, wenn keine Erhebungen über die Angaben der ausländischen Arbeiter, sie wären für eine namentlich genannte andere Firma tätig, durchgeführt werden, und der bf Arbeitgeber seine Arbeitgebereigenschaft bestreitet. Daß die Arbeiter ein dem bf Arbeitgeber gehöriges Lastauto beladen haben, läßt allein noch keinen Schluß auf dessen Arbeitgebereigenschaft zu.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995090002.X01Im RIS seit
20.11.2000