RS Vwgh 1995/3/21 95/09/0002

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Veröffentlicht am 21.03.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;

Rechtssatz

Das Ermittlungsverfahren ist unzulänglich, wenn keine Erhebungen über die Angaben der ausländischen Arbeiter, sie wären für eine namentlich genannte andere Firma tätig, durchgeführt werden, und der bf Arbeitgeber seine Arbeitgebereigenschaft bestreitet. Daß die Arbeiter ein dem bf Arbeitgeber gehöriges Lastauto beladen haben, läßt allein noch keinen Schluß auf dessen Arbeitgebereigenschaft zu.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995090002.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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