RS VwGH Erkenntnis 1995/03/21 94/09/0163

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Veröffentlicht am 21.03.1995
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Die zusätzliche Miteinbeziehung einer "einschlägigen Vormerkung nach dem AuslBG", die iSd § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG ein strafsatzqualifizierendes Tatbestandsmerkmal darstellt, in die Strafbemessung, stellt einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot dar.

Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein
Im RIS seit
20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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