Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Erfolgt keinerlei Bestreitung des amtsärztlichen Gutachtens im Verwaltungsverfahren, ist die belangte Behörde auch nicht gehalten, die Einschätzung der MdE iSd § 3 Abs 2 BEinstG weiter "medizinisch" zu begründen oder Ergänzungsgutachten einzuholen.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel Besondere Rechtsgebiete Diverses Gutachten Ergänzung Gutachten rechtliche BeurteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993090473.X02Im RIS seit
25.01.2001