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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die die sonstige amtwegige Ermittlungspflicht einschränkende Nachweispflicht des § 30 Abs 2 dritter Satz BSVG bedeutet nur (Hinweis E 8.6.1993, 92/08/0212; E 12.4.1994, 93/08/0259 bis 261), daß den Eigentümer (Miteigentümer) gegenüber der Sozialversicherungsanstalt die verfahrensrechtliche Verpflichtung trifft, diesbezüglich konkrete Behauptungen aufzustellen und dafür, nämlich für die Bewirtschaftung auf Rechnung und Gefahr einer anderen Person, geeignete Beweisanbote zu machen, das heißt: grundsätzlich entsprechende Urkunden vorzulegen oder, wenn dies nicht möglich ist, geeignete Beweismittel zu benennen.
Schlagworte
Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche BeurteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994080273.X08Im RIS seit
11.07.2001