RS Vwgh 1995/3/21 94/04/0151

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Veröffentlicht am 21.03.1995
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Index

25/04 Sonstiges Strafprozessrecht
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs1 idF 1993/029;
GewO 1973 §189 Abs1 Z1 idF 1993/029;
TilgG 1972;

Rechtssatz

Der im § 13 Abs 1 GewO 1973 idF BGBl 1993/029 normierte Ausschluß von der Ausübung eines Gewerbes tritt bei Erfüllung der dort genannten Voraussetzungen unabhängig davon ein, ob im Einzelfall die gewerberechtliche Zuverlässigkeit der betroffenen Person in Zweifel gezogen werden muß oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994040151.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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