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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16;Rechtssatz
Auch im außerbetrieblichen Bereich stellt das EStG auf die Zuordnung zur konkreten Einkunftsquelle ab, was etwa im Hinblick auf die Berechnung des steuerfreien Betrages nach § 28 Abs 5 EStG 1988 oder ab 1993 für die Werbungskosten in Zusammenhang mit endbesteuerten Einkünften von Bedeutung ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995140011.X03Im RIS seit
13.06.2001