RS Vwgh 1995/3/21 95/11/0024

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Veröffentlicht am 21.03.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs2;
VwGG §41 Abs1;

Beachte

Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 94/05/0370 E VS 30. Mai 1996 VwSlg 14475 A/1996; (RIS: abwh)

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/03/13 90/03/0229 1

Stammrechtssatz

Ist der Berichtigungsbescheid nicht angefochten worden, so ist davon auszugehen, daß sich die gegenständliche Beschwerde gegen den ursprünglichen Bescheid in der Fassung des Berichtigungsbescheides richtet (Hinweis E 8.10.1984, 84/10/0140).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Verwaltungsgerichtsbarkeit Bescheidcharakter von Erledigungen nach AVG §68

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995110024.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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