Der in § 9 Abs 2 Z 3 Eichvorschriften für Achs- und Radlastmesser vorgesehenen Verwendung von Auffahrtsrampen ist auch dann entsprochen, wenn die abgeschrägten Kanten des Radlastmessers selbst die Funktion der Auffahrtsrampe übernehmen (hier: flache Platten mit einer Höhe von ca 2 cm, deren Kanten in Auffahrtsrichtung abgeschrägt sind).