RS VwGH Erkenntnis 1995/03/22 94/03/0028

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.1995
beobachten
merken
Rechtssatz

Der in § 9 Abs 2 Z 3 Eichvorschriften für Achs- und Radlastmesser vorgesehenen Verwendung von Auffahrtsrampen ist auch dann entsprochen, wenn die abgeschrägten Kanten des Radlastmessers selbst die Funktion der Auffahrtsrampe übernehmen (hier: flache Platten mit einer Höhe von ca 2 cm, deren Kanten in Auffahrtsrichtung abgeschrägt sind).

Im RIS seit
19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten