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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Mit der Erledigung des Sachantrages durch die belangte Behörde scheidet eine weitere Entscheidung über den Antrag aus und ist auch das Rechtschutzinteresse des Bf an einer (gesonderten) Entscheidung über die Zuständigkeit weggefallen, zumal die Frage der Zuständigkeit im Wege der Anfechtung der Entscheidung über den Sachantrag geltend gemacht und einer Überprüfung zugeführt werden kann (im Beschwerdefall trat die Erstbehörde den Antrag des Bf auf Errichtung und Benützung einer Lagerhalle gem § 78 LuftfahrtG dem BMÖWV ab. Da im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides, mit dem die bescheidmäßige Ablehnung des weiteren Antrages des Bf auf Entscheidung über die Zuständigkeit durch die Erstbehörde von der belangten Behörde bestätigt wurde, über den abgetretenen Antrag bereits rechtskräftig entschieden war, hätte die belangte Behörde den Bescheid der Erstbehörde ersatzlos aufheben müssen).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994030050.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015