RS Vwgh 1995/3/22 94/03/0050

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Veröffentlicht am 22.03.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
92 Luftverkehr

Norm

AVG §59 Abs1;
AVG §66 Abs4;
LuftfahrtG 1958 §78 Abs2;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Mit der Erledigung des Sachantrages durch die belangte Behörde scheidet eine weitere Entscheidung über den Antrag aus und ist auch das Rechtschutzinteresse des Bf an einer (gesonderten) Entscheidung über die Zuständigkeit weggefallen, zumal die Frage der Zuständigkeit im Wege der Anfechtung der Entscheidung über den Sachantrag geltend gemacht und einer Überprüfung zugeführt werden kann (im Beschwerdefall trat die Erstbehörde den Antrag des Bf auf Errichtung und Benützung einer Lagerhalle gem § 78 LuftfahrtG dem BMÖWV ab. Da im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides, mit dem die bescheidmäßige Ablehnung des weiteren Antrages des Bf auf Entscheidung über die Zuständigkeit durch die Erstbehörde von der belangten Behörde bestätigt wurde, über den abgetretenen Antrag bereits rechtskräftig entschieden war, hätte die belangte Behörde den Bescheid der Erstbehörde ersatzlos aufheben müssen).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994030050.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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