RS Vwgh 1995/3/22 95/03/0052

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Veröffentlicht am 22.03.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/02/0079 3

Stammrechtssatz

Nach der stRsp des VwGH tritt die schädliche Wirkung des Alkohols auf die Fahrtüchtigkeit bei einem Sturztrunk sofort, somit bereits in der Anflutungsphase auf und wirken sich die Anstiegsphasen daher besonders nachteilig auf die Fahrtüchtigkeit aus (Hinweis E 8.3.1989, 89/03/0054).

Schlagworte

Alkoholbeeinträchtigung FahrtüchtigkeitAlkoholbeeinträchtigung SturztrunkVerfahrensrecht Beweiswürdigungfreie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995030052.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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