Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1346;Beachte
Besprechung in AnwBl 1995/10, S 751-752;Rechtssatz
Die Gewinne aus der Durchführung von Geldgeschäften des Rechtsanwaltes lassen sich schon mangels Verzinsung der kurzfristig vorgestreckten Gelder nicht auf die Akontierungen des Steuerpflichtigen, sondern auf die im Rahmen seines Berufes als Rechtsanwalt ausgeübten Leistungen zurückzuführen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993150067.X03Im RIS seit
20.11.2000