RS Vwgh 1995/3/22 93/15/0067

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Veröffentlicht am 22.03.1995
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1346;
EStG 1972 §4 Abs4;

Beachte

Besprechung in AnwBl 1995/10, S 751-752;

Rechtssatz

Die Gewinne aus der Durchführung von Geldgeschäften des Rechtsanwaltes lassen sich schon mangels Verzinsung der kurzfristig vorgestreckten Gelder nicht auf die Akontierungen des Steuerpflichtigen, sondern auf die im Rahmen seines Berufes als Rechtsanwalt ausgeübten Leistungen zurückzuführen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993150067.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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