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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1346;Rechtssatz
Die Durchführung von Geldgeschäften gehört nicht zur Berufstätigkeit eines Rechtsanwaltes und die Unterstützung bei der Beschaffung eines Kredites durch einen Rechtsanwalt für seinen Klienten ist nicht mehr seiner freiberuflichen Tätigkeit zuzuzählen (Hinweis E 22.2.1993, 92/15/0051).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993150067.X02Im RIS seit
20.11.2000