RS Vwgh 1995/3/22 95/12/0039

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Veröffentlicht am 22.03.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §13a;
GehG 1956 §30a Abs1 Z1;
GehG 1956 §30a Abs1 Z2;

Rechtssatz

Eine Anleitungspflicht in dem Sinne, daß die Beh verpflichtet wäre, den Beamten anzuleiten, daß er seinen Antrag auf Zuerkennung einer ruhegenußfähigen Verwendungszulage auch auf § 30a Abs 1 Z 2 GehG stützen solle, würde eine Überziehung der Manuduktionspflicht bedeuten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995120039.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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