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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13a;Rechtssatz
Eine Anleitungspflicht in dem Sinne, daß die Beh verpflichtet wäre, den Beamten anzuleiten, daß er seinen Antrag auf Zuerkennung einer ruhegenußfähigen Verwendungszulage auch auf § 30a Abs 1 Z 2 GehG stützen solle, würde eine Überziehung der Manuduktionspflicht bedeuten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995120039.X02Im RIS seit
20.11.2000