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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §108;Rechtssatz
Kann der Abgabepflichtige die behauptete Postaufgabe von nicht bei der Abgabenbehörde eingelangten fristgebundenen Anträgen (hier: Berufungen) nicht nachweisen, so stellt sich auch die bei erwiesener Postaufgabe weiters zu lösende Frage der Erweisbarkeit des Einlangens der der Post zur Beförderung übergebenen Sendungen bei der Behörde bzw eines wegen des ohne Verschulden des Abgabepflichtigen eingetretenen Verlustes der Sendungen auf dem Postweg anzunehmenden Wiedereinsetzungsgrundes (Hinweis: Stoll, Kommentar zur BAO, 1185) nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993150057.X01Im RIS seit
20.11.2000