RS Vwgh 1995/3/22 93/15/0057

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Veröffentlicht am 22.03.1995
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §108;
BAO §115 Abs1;
BAO §245 Abs1;
BAO §308 Abs1;
BAO §85;

Rechtssatz

Kann der Abgabepflichtige die behauptete Postaufgabe von nicht bei der Abgabenbehörde eingelangten fristgebundenen Anträgen (hier: Berufungen) nicht nachweisen, so stellt sich auch die bei erwiesener Postaufgabe weiters zu lösende Frage der Erweisbarkeit des Einlangens der der Post zur Beförderung übergebenen Sendungen bei der Behörde bzw eines wegen des ohne Verschulden des Abgabepflichtigen eingetretenen Verlustes der Sendungen auf dem Postweg anzunehmenden Wiedereinsetzungsgrundes (Hinweis: Stoll, Kommentar zur BAO, 1185) nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993150057.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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