RS VwGH Erkenntnis 1995/03/22 94/03/0028

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Veröffentlicht am 22.03.1995
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Rechtssatz

Die Anwendung von Radlastmessern zur Ermittlung des Gesamtgewichtes eines LKW ist in § 9 Abs 2 Z 5 Eichvorschriften für Achs- und Radlastmesser geregelt und erfordert nicht die Verwendung von Unterlagsböcken iSd § 9 Abs 2 Z 2 legcit. § 9 Abs 2 Z 2 legcit kommt nur dann zur Anwendung, wenn einzelne Räder des Fahrzeuges nicht auf Achslastmessern und Radlastmessern liegen.

Im RIS seit
19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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