RS Vwgh 1995/3/22 94/12/0261

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Veröffentlicht am 22.03.1995
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
64/03 Landeslehrer

Norm

B-VG Art127 Abs1;
B-VG Art130 Abs2;
LDG 1984 §58 Abs1;

Rechtssatz

Die Behörde hat von dem ihr eingeräumten Ermessen iSd Gesetzes Gebrauch gemacht, wenn sie dem Antrag auf Weitergewährung des Karenzurlaubes nach § 58 LDG 1984 bis wenige Tage vor Schulschluß im Interesse eines sinnvollen Personaleinsatzes (kein Bedarf an Lehrerreserven zu diesem Zeitpunkt) und der Sparsamkeit (Konsequenz der vollen Bezahlung der Hauptferien) nicht stattgibt.

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994120261.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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