RS Vwgh 1995/3/22 94/03/0295

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Veröffentlicht am 22.03.1995
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

B-VG Art140 Abs1;
B-VG Art7 Abs1;
StVO 1960 §29b Abs4;

Rechtssatz

Aus der Sicht des Gleichheitsgrundsatzes erscheint es unbedenklich, daß der Anspruch auf Ausstellung eines Ausweises iSd § 29b Abs 4 StVO nur jenen Personen eingeräumt ist, die aufgrund ihrer Behinderung bestimmte Wegstrecken nicht zu Fuß zurücklegen können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994030295.X04

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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