Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art140 Abs1;Rechtssatz
Aus der Sicht des Gleichheitsgrundsatzes erscheint es unbedenklich, daß der Anspruch auf Ausstellung eines Ausweises iSd § 29b Abs 4 StVO nur jenen Personen eingeräumt ist, die aufgrund ihrer Behinderung bestimmte Wegstrecken nicht zu Fuß zurücklegen können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994030295.X04Im RIS seit
12.06.2001