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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen für die Verwendungszulage nach § 30a Abs 1 Z 1 GehG kommt es entscheidend darauf an, ob die in der Arbeitsplatzbeschreibung aufgelisteten Tätigkeiten TATSÄCHLICH vom Beamten geleistet wurden (Hinweis E 15.1.1992, 90/12/0196). Zu dieser Frage hat die Behörde entsprechende Sachverhaltsfeststellungen und rechtliche Auseinandersetzungen mit den konkreten, vom Beamten (hier) der VGr B tatsächlich erbrachten Tätigkeiten unter den für die Zuordnung zur (hier) VGr A bzw VGr B maßgeblichen Kriterien zu treffen und vorzunehmen.
Schlagworte
Sachverhalt SachverhaltsfeststellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992120037.X01Im RIS seit
20.11.2000