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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Ist Gegenstand des Verwaltungsverfahrens in der ersten Instanz nur die Frage des Anspruches eines Beamten auf Verwendungsgruppenzulage nach § 30a Abs 1 Z 1 GehG hat die Berufungsbehörde den Berufungsantrag des Beamten auf Zuerkennung einer Dienstklassenzulage nach § 30a Abs 1 Z 2 GehG, der eine unzulässige Erweiterung des Verfahrensgegenstandes darstellt, zurückzuweisen.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995120039.X03Im RIS seit
20.11.2000