RS Vwgh 1995/3/22 93/15/0072

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Veröffentlicht am 22.03.1995
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;
B-VG Art130 Abs2;
B-VG Art18 Abs1;
B-VG Art7 Abs1;
StGG Art2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/05/10 93/14/0104 3

Stammrechtssatz

Die Wahrung der Gesetzmäßigkeit und die Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist am Gesetz und nicht an einer erfolgten - allenfalls rechtswidrigen - Beurteilung in bezug auf andere Steuerpflichtige (hier betreffend die Frage nach dem Vorliegen von Werbungskosten) zu messen.

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993150072.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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