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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §296;Rechtssatz
Die Bestimmung des § 296 BAO eröffnet keine Möglichkeit zur Erlassung von Gewerbesteuerbescheiden, wenn sich der in den Einkommensteuerbescheiden ausgewiesene Gewinn nicht geändert hat.
Schlagworte
Anrechnung von Dienstzeiten vor Eintritt in den BundesdienstEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992130025.X01Im RIS seit
11.07.2001