RS Vwgh 1995/3/22 92/13/0025

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Veröffentlicht am 22.03.1995
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §296;

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 296 BAO eröffnet keine Möglichkeit zur Erlassung von Gewerbesteuerbescheiden, wenn sich der in den Einkommensteuerbescheiden ausgewiesene Gewinn nicht geändert hat.

Schlagworte

Anrechnung von Dienstzeiten vor Eintritt in den Bundesdienst

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992130025.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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