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20/02 FamilienrechtNorm
AuslBG §15 Abs1 Z2;Rechtssatz
Daß an die Nichtigerklärung der Ehe kein strafrechtlichen Sanktionen geknüpft sind, ändert nichts an der Annahme, daß der Aufenthalt des Fremden, der die Ehe mit einer österreichischen Staatsbürgerin nur deshalb geschlossen hat, um sich die Möglichkeit zu verschaffen, eine Arbeitsbewilligung und Aufenthaltsbewilligung zu erlangen, die öffentliche Ordnung gefährdet (Hinweis E 19.5.1994, 93/18/0582).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995180152.X01Im RIS seit
20.11.2000