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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AZG §1 Abs2 Z8;Rechtssatz
Vertritt der Beschuldigte die Auffassung, daß die Stellung eines verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 Abs 2 VStG für die Einhaltung der Bestimmungen des AZG die Stellung als leitender Angestellter iSd § 1 Abs 2 Z 8 AZG impliziere, ist ihm zu erwidern, daß es sich beim verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 Abs 2 (letzter Satz) VStG sowie des § 9 Abs 3 VStG und beim leitenden Angestellten iSd § 1 Abs 2 Z 8 AZG um verschiedene Begriffe handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993180243.X02Im RIS seit
20.11.2000