RS Vwgh 1995/3/23 93/18/0243

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Veröffentlicht am 23.03.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §1 Abs2 Z8;
VStG §9 Abs2;
VStG §9 Abs3;

Rechtssatz

Vertritt der Beschuldigte die Auffassung, daß die Stellung eines verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 Abs 2 VStG für die Einhaltung der Bestimmungen des AZG die Stellung als leitender Angestellter iSd § 1 Abs 2 Z 8 AZG impliziere, ist ihm zu erwidern, daß es sich beim verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 Abs 2 (letzter Satz) VStG sowie des § 9 Abs 3 VStG und beim leitenden Angestellten iSd § 1 Abs 2 Z 8 AZG um verschiedene Begriffe handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993180243.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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