RS Vwgh 1995/3/27 91/10/0090

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Veröffentlicht am 27.03.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;
AVG §52;
ForstG 1975 §17 Abs2;
ForstG 1975 §17;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Die Übernahme der Kostenschätzung für ein Alternativprojekt zu einem beantragten Rodungsprojekt nach § 17 ForstG 1975 aus einem Privatgutachten durch den wasserbautechnischen Amtssachverständigen ist nicht unzulässig.

Schlagworte

Anforderung an ein Gutachten Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Beweismittel Sachverständigengutachten Gutachten Auswertung fremder Befunde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1991100090.X12

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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