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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §472;Rechtssatz
Aus einem dinglichen Nutzungsrecht (Fahrtrecht) an einer Forststraße resultiert ein subjektives öffentliches Interesse an der Walderhaltung, welche der dinglich Berechtigte durch Hangrutschungen, ausgelöst durch die Ausführung des betreffenden Rodungsprojekts (hier: Kanalisationsbauten für eine Wohnsiedlung unter Beanspruchung eines Forstweges), für gefährdet und beeinträchtigt erachtet. In diesem Umfang kommt dem dinglich Berechtigten Beschwerdelegitimation nach § 34 Abs 1 VwGG zu (Hinweis allgemein zur Parteistellung der im § 19 Abs 5 lit b ForstG 1975 genannten dinglich Berechtigten, E 10.4.1989, 88/10/0144, und E 20.10.1993, 93/10/0106).
Schlagworte
Fischerei Forstrecht Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte ParteistellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1991100090.X01Im RIS seit
11.07.2001