RS Vwgh 1995/3/27 93/10/0135

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Veröffentlicht am 27.03.1995
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Index

L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
NatSchG OÖ 1982 §10 Abs1 litb;

Rechtssatz

Eine dem § 10 Abs 1 lit b OÖ NatSchG 1982 entsprechende Interessenabwägung erfordert, die für und gegen das Vorhaben sprechenden Argumente möglichst präzis und umfassend zu erfassen und einander gegenüberzustellen, um die Wertentscheidung transparent und nachvollziehbar zu machen.

Schlagworte

Begründung Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993100135.X06

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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