RS Vwgh 1995/3/27 95/10/0018

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Veröffentlicht am 27.03.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
80/03 Weinrecht

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;
AVG §52;
GO Weinkostkommissionen §7 Abs4;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Die Unwesentlichkeit der Verletzung der Verfahrensbestimmung des § 7 Abs 4 Verordnung des Bundesministers für Landwirtschaft und Forstwirtschaft vom 9.11.1972, mit der eine Geschäftsordnung für Weinkostkommissionen erlassen wird, kann - wenn überhaupt - nur auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens dargetan werden.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Beweismittel Sachverständigengutachten Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995100018.X03

Im RIS seit

07.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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