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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §17 Abs2;Rechtssatz
Das Rodungsbewilligungsverfahren ist ein flächengebundenes Genehmigungsverfahren, bei dem vom Antragsgegner gedachte Trassenvarianten (und die damit verbundenen Kosten) außer Betracht zu bleiben haben. Es ist ausschließlich das öffentliche Interesse, welches für den dem Antrag zugrundegelegten konkreten Rodungszweck spricht, mit dem dagegenstehenden Interesse an der Walderhaltung auf den davon (unmittelbar und mittelbar) berührten Grundstücken abzuwägen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1991100090.X13Im RIS seit
11.07.2001