Index
10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des ArtI §7 Abs1 ÖIAG-FinanzierungsG 1987 betreffend Zusatzpensionen; Zumutbarkeit der Beschreitung des ZivilrechtswegesRechtssatz
Wollte man allein wegen der damit verbundenen Zeitdauer die Beschreitung des Zivilrechtsweges für unzumutbar ansehen, so
verlöre die in Art140 Abs1 B-VG enthaltene Einschränkung ". . .
ohne Fällung einer gerichtlichen Entscheidung . . ." ihren
hauptsächlichen Anwendungsbereich. Der Antragsteller bringt keine besonderen Umstände vor, die diesen Weg in seinem Fall unzumutbar erscheinen ließen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / IndividualantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1991:G342.1990Dokumentnummer
JFR_10089687_90G00342_01