RS Vwgh 1995/3/27 93/10/0135

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Veröffentlicht am 27.03.1995
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L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
NatSchG OÖ 1982 §10 Abs1 lita;

Rechtssatz

Die Annahme einer ins Gewicht fallenden Verminderung der Artenvielfalt durch das beantragte Vorhaben (hier: Moto-Cross-Übungsgelände) iSd § 10 Abs 1 lit a OÖ NatSchG 1982 verlangt Feststellungen über die wesentlichen im betroffenen Bereich vorhandenen Pflanzenarten und Tierarten sowie darüber, welche von ihnen beeinträchtigt würden und in welchem Ausmaß dies der Fall wäre.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993100135.X09

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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