Index
L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz OberösterreichNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Annahme einer ins Gewicht fallenden Verminderung der Artenvielfalt durch das beantragte Vorhaben (hier: Moto-Cross-Übungsgelände) iSd § 10 Abs 1 lit a OÖ NatSchG 1982 verlangt Feststellungen über die wesentlichen im betroffenen Bereich vorhandenen Pflanzenarten und Tierarten sowie darüber, welche von ihnen beeinträchtigt würden und in welchem Ausmaß dies der Fall wäre.
Schlagworte
Sachverhalt SachverhaltsfeststellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993100135.X09Im RIS seit
25.01.2001