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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §297;Rechtssatz
Ausführungen zum außerbücherlichen Eigentumserwerb des Bauführers nach § 418 Satz 3 ABGB an einer 1910 umgebauten, über ein fremdes Grundstück (hier: einen Bach) führenden Wirtschaftsbrücke, die keiner Bewilligung nach § 38 Abs 2 lit b WRG 1959 bedarf (hier: Selbst wenn einzelne Holzbohlen der Brücke in den Jahren 1970 bis 1975 durch die Rechtsnachfolger der seinerzeitigen Bauführer ausgetauscht worden sein sollten, kann auch im Hinblick auf § 416 ABGB nichts für die Frage eines allfälligen Eigentums an der Brücke gewonnen werden. Auch ein Gittertor am rechten Bachufer vermag kein auf § 418 Satz 3 ABGB gestütztes Eigentum an der Brücke zu belegen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992070081.X04Im RIS seit
12.11.2001