RS Vwgh 1995/3/28 93/05/0210

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Veröffentlicht am 28.03.1995
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Index

L85003 Straßen Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §46;
AVG §48;
LStG NÖ 1979 §2 Abs2;

Rechtssatz

Das AVG enthält keine Grundlage dafür, Zeugen, die einem Verfahrensbeteiligten "nahestehen", von vornherein nicht zu hören (hier: Verfahren gemäß § 2 Abs 2 NÖ LStG).

Schlagworte

Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel Zeugen Beweismittel Zeugenbeweis Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993050210.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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