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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):95/05/0020 E 29. August 1995 95/05/0007 E 29. August 1995Rechtssatz
Kann einem Bebauungsplan nicht entnommen werden, daß die Grundflächen des davon erfaßten Gebietes (hier: Wohngebiet iSd § 16 Abs 3 OÖ ROG) nur mit Einfamilienhäusern bzw Zweifamilienhäusern bebaut werden dürften, so erwächst einem Nachbarn aus dem Umstand, daß in diesem Bereich bisher nur Einfamilienhäuser bis Zweifamilienhäuser erbaut wurden, kein subjektives öffentliches Recht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995050016.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009