RS Vwgh 1995/3/29 95/10/0031

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Veröffentlicht am 29.03.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ABGB §302;
ApG 1907 §15 Abs1;
ApG 1907 §19 Abs1 Z1;
ApG 1907 §2;
ApG 1907 §3 Abs7;
ApG 1907 §46 Abs2;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/03/29 95/10/0001 2

Stammrechtssatz

Die "bedingte Konzessionszurücklegung" durch den bisherigen Konzessionär zugunsten des Erwerbers eines Apothekenunternehmens mag zwar in der Praxis üblich sein, ist aber abgesehen von dem Fall, daß der Konzessionswerber bereits Inhaber einer Apothekenkonzession ist (Hinweis § 46 Abs 4 iVm § 2 und § 3 Abs 7 ApG) nicht gesetzliche Tatbestandsvoraussetzung der Erteilung der Konzession an den Erwerber. Ob die Konzessionserteilung an einen Bewerber im "verkürzten Verfahren" gemäß § 46 Abs 2 ApG zu erfolgen hat, hängt vom "Nachweis des Überganges des gesamten Apothekenunternehmens unter der Voraussetzung der Konzessionserteilung an den Bewerber" iSd § 46 Abs 2 ApG ab und nicht von der "bedingten Konzessionszurücklegung" des bisherigen Inhabers.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995100031.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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